Hauptnavigation

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Damit wir alle Aufgaben, die sich aus Ihrem Kreditvertrag ergeben, zu Ihrer Zufriedenheit erfüllen können, benötigen wir entsprechende Dokumente.

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Damit wir alle Aufgaben, die sich aus Ihrem Kreditvertrag ergeben, zu Ihrer Zufriedenheit erfüllen können, ist es erforderlich, dass Sie uns aussagekräftige und zeitnahe Informationen über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse/Vermögen zur Verfügung stellen. Hier finden Sie die nötigen Unterlagen dazu:

Bitte reichen Sie die gewünschten Dokumente bei uns ein und beachten Sie in diesem Zusammenhang die unten aufgeführten Hinweise:

  • Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen von Ihnen mit entsprechender Orts- und Datumsangabe versehen und unterzeichnet sind.
  • Aufgrund gesetzlicher Vorschriften müssen alle Jahresabschlüsse mit einem
    Erstellungsbericht versehen werden.
  • Dieser Erstellungsbericht muss mindestens eine Plausibilitätsbeurteilung der wesentlichen Posten des Umlaufvermögens durch den Steuerberater beinhalten bzw. umfassende Prüfungshandlungen nachweisen.
  • Ein geprüfter Jahresabschluss kann sich positiv auf Ihr Rating auswirken.
  • Sollte Ihr Jahresabschluss nicht geprüft bzw. auf Plausibilität beurteilt sein, reichen Sie uns bitte weitere Unterlagen (Forderungslisten, Inventur- und Bestandslisten) ein.

Die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen werden wir selbstverständlich vertraulich behandeln.

Vermögensaufstellung

Bankenspiegel

Immobilienaufstellung

i