Jeden März bekommt der Roller-Fan Frühlingsgefühle: Denn ab 1. März beginnt die Saison für Moped, Mofa und Roller bis 50ccm Hubraum.
Ab diesem Tag braucht jeder Moped-Fahrer ein neues Kennzeichen, das gleichzeitig auch Versicherungsschutz ist. Holen Sie sich jetzt den notwendigen Schutz und das neue Nummernschild direkt bei Ihrem Berater vor Ort.
Haftpflicht
Wir regulieren den Schaden Ihres Unfallgegners bis zu 100 Mio. Euro pauschal mit max. 15 Mio. Euro je geschädigter Person.
Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug durch:
Die Teilkaskoversicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung von 150 Euro im Schadenfall.
Bei Rollern, Mofas und Mopeds gilt das farbige Kennzeichen als sichtbarer Nachweis, dass man versichert ist. Jedes Jahr gibt es eine neue Farbe, damit die Polizei gleich sieht, ob vor ihr ein Moped mit einem aktuellen Versicherungsschutz fährt. Übrigens: Das Verkehrsjahr beginnt jeweils am 1. März und endet am 28./29. Februar des nächsten Jahres.
Nein, nicht bei der Feuersozietät Berlin Brandenburg. Das Verkehrsjahr beginnt immer am 1. März und endet am 28./29. Februar des nächsten Jahres. Wer später sein Kennzeichen holt, zahlt nicht drauf: Wenn Sie Ihr Versicherungskennzeichen beispielsweise erst ab Juni benötigen, zahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.