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Gemeinsam Gutes tun

Mit dem Erwerb eines PS-Loses sind für die Losinhaber nicht nur Gewinnchancen verbunden. Auch gemeinnützige Vereine und Einrichtungen in der Region profitieren vom PS-Lotterie-Sparen: Mit jedem Los unterstützen die Teilnehmer soziale Einrichtungen und nachhaltige Projekte in der Region.

Fördervoraussetzungen

Für die Unterstützung gelten insbesondere:

  • Die Vergabe des regionalen Zweckertrages erfolgt ausschließlich an Einrichtungen und für Zwecke im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Die Empfänger müssen vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein.
  • Allgemeine Verwendungsmöglichkeiten, z.B.: Spielzeug und Spielgeräte, Turn- und Sportgeräte, Lehrmaterial, Noten, Instrumente, Bekleidung, Therapeutische Mittel, Filme, Filmgerät, Website-Gestaltung, Baum- und Strauchpflanzung, Verkehrserziehungsmittel
  • Zuwendungen aus dem örtlichen Zweckertrag können auch Kindergärten, Schulen und kulturelle Einrichtungen der Städte und Gemeinden erhalten, wenn es sich beim Verwendungszweck um keine Pflichtaufgabe handelt.

Für die komplette Aufzählung der Fördervoraussetzungen lesen Sie bitte die Vergaberichtlinien.

Ansprechpartner

Sparkasse Niederlausitz
Abteilung Vertriebsmanagement
Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Markt 2
01968 Senftenberg

E-Mail: vm@spk-niederlausitz.de
Telefon: 03573 702-0

Vergaberichtlinien und Datenschutz

Vergaberichtlinien für Anfragen zum PS-Zweckertrag Zu den Vergaberichtlinien
Datenschutzhinweise Zu den Datenschutzhinweisen
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