E-Rechnungs-Gesetz und E-Rechnungsverordnung geben, auf Basis der EU-Richtlinie 2014/55/EU, den Zeitplan für die Umsetzung der E-Rechnung vor: Bis Ende 2018 müssen Bundesverwaltungen auf elektronische Rechnungen umstellen. Kommunen unterliegen der jeweiligen Landesgesetzgebung und sollten sich deshalb frühzeitig mit den neuen Anforderungen und Chancen beschäftigen, damit sie die gesetzten Fristen bis April 2020 einhalten können.
Als Lieferanten des öffentlichen Sektors sind auch Unternehmen der Privatwirtschaft unmittelbar von dieser Gesetzesneuerung betroffen: Künftig kann jedes Unternehmen, das öffentliche Auftraggeber beliefert, seine Rechnungen elektronisch versenden. Dazu zählt bereits heute jedes zweite Unternehmen. Mit dem Umstieg auf elektronische Rechnungen handeln Sie nicht nur gesetzeskonform, sondern erleichtern die Prozesse in Ihrer Organisation, sparen Kosten und tragen gleichzeitig zur Nachhaltigkeit bei.
Die Nutzung des S-Rechnungs-Service ist denkbar einfach – ohne Anpassung Ihrer IT-Infrastruktur, ohne Schulungsaufwand und völlig unkompliziert können Sie Rechnungen elektronisch empfangen und versenden. Der S-Rechnungs-Service ist eine Lösung von GiroSolution in Kooperation mit dem Dienstleister crossinx.
Eingangsrechnungen jeglichen Formats werden formell geprüft und gegebenenfalls ergänzt, bevor sie in Ihren Workflow eingepflegt werden. So kommen Sie in den Genuss eines automatisierten, kostensparenden Prozesses mit einer individualisierten Rechnung im gewünschten Dateiformat.
Elektronische Ausgangsrechnungen, die über den S-Rechnungs-Service verschickt werden, ermöglichen dem Rechnungsversender, die Daten an seine Kunden automatisiert und elektronisch zu versenden – in beliebigen (elektronischen) Formaten.
GiroSolution ist der spezialisierte Lösungsanbieter aus der Sparkassen-Finanzgruppe für erfolgreiches E-Government und E-Commerce und bietet öffentlichen Institutionen und Unternehmen digitale Bezahl- und Mehrwertlösungen an.