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Wichtige Neuerungen

Wichtige Neuerungen

Informieren Sie sich über die Änder­ungen für Ihr Online-Banking und Ihre Spar­kassen-Kredit­karten.

Kreditkarte registrieren

S-ID-Check – so einfach funktionieren die Registrierung und das Bezahlen

Laut europäischer Richtlinie über Zahlungs­dienste, PSD2, müssen Online-Zahlungen mit Kreditkarte stärker geschützt werden. Die Sparkasse bietet Ihnen hierfür die App „S-ID-Check“.

Machen Sie Ihre Sparkassen-Kreditkarte fit:

1 Laden Sie die App „S-ID-Check“ auf Ihr Smartphone oder Tablet. Voraus­setzung ist ein Betriebs­system iOS ab Version 11 oder Android ab Version 6. Sollte Ihr Gerät mit einem älteren Betriebs­system laufen, nutzen Sie bitte die Registrierungs­möglichkeit auf www.s-id-check.de.
2 Starten Sie die App und folgen Sie den einzelnen Schritten und Hinweisen zur Registrierung Ihrer Kreditkarte. Jede erforderliche Eingabe ist präzise beschrieben.
3 Wenn Sie im Internet mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte bezahlen, fordert Sie die App in vielen Fällen zur Bestätigung von Zahlbetrag und Zahlungs­empfänger auf.
Icon Info

Bitte führen Sie diese Schritte möglichst bald aus! Ohne Registrierung für S-ID-Check können Sie bei immer mehr Online-Anbietern nicht mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte bezahlen.

S-ID-Check

S-ID-Check – für mehr Sicher­heit durch starke Authenti­fizierung

Icon S-ID-Check

Das sollten Sie wissen

Online-Zahlungen mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte sind zunehmend nur noch mit der App „S-ID-Check“ möglich. Der S-ID-Check ist ein modernes Sicherheits­verfahren: Bei einer beabsichtigten Online-Zahlung werden Sie in der App zu einer Bestätigung aufgefordert, um die Zahlung freizugeben.

Das sollten Sie tun

Registrieren Sie jetzt Ihre Sparkassen-Kreditkarte für den S-ID-Check! Ohne Registrierung für S-ID-Check können Sie bei immer mehr Online-Anbietern nicht mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte bezahlen. Im Folgenden wird Ihnen erklärt, wie die Registrierung funktioniert.

Wichtig für Ihr Konto

Starke Authenti­fizierung auch für Ihr Online-Banking und Ihre Konto­informationen

Bitte beachten Sie: Die vorgeschriebene starke Authenti­fizierung betrifft auch Ihr Online-Banking und den Zugang von Dritt­diensten zu Ihren Konto­informationen.

Starke Authentifizierung im Online-Banking
Icon S-TAN

Das sollten Sie wissen

Nur mit regel­mäßiger TAN-Eingabe

Im Online-Banking wird regel­mäßig alle 180 Tage nach dem Login eine Transaktions­nummer, TAN, abgefragt. Sofern Ihre Sparkasse die Abfrage von Umsätzen, die länger als 180 Tage zurückliegen, anbietet, ist auch dafür eine TAN-Eingabe erforderlich. Diese Regelungen betreffen das Online-Banking in der Internet-Filiale, in der Sparkassen-App und in sonstiger Finanz­dienstleistungs-Software.

Die regel­mäßige TAN-Eingabe wird Ihnen jeweils einige Tage vorher im Online-Banking angekündigt. Die Eingabe der TAN ist nach dieser Ankündigung auch vor Ablauf der jeweiligen Frist möglich.

Das sollten Sie tun

pushTAN – die einfachste und sicherste Methode, TANs zu empfangen

Mit dem pushTAN-Verfahren erhalten Sie Ihre TAN nach neuesten Sicherheits­standards direkt auf Ihr Smart­phone. Sofern Sie bisher noch einen TAN-Generator nutzen, empfehlen wir Ihnen einen Wechsel auf das pushTAN-Verfahren.

Zugang für Drittdienste zu Ihren Kontoinformationen
Zugang für Dritt­dienste

Das sollten Sie wissen

Nur mit Ihrer Zustimmung

PSD2 verpflichtet die Sparkassen dazu, eine Schnitt­stelle für Drittdienste einzurichten, über die diese Service-Anbieter Zugriff auf Ihre Zahlungs­konten erlangen. Das können z.B. Online-Händler sein oder Ihre Finanz-App, mit der Sie auch Ihre Sparkassen-Konten verwalten.

Dieser Zugriff auf Ihre Konto­informationen kommt allerdings nur zustande, wenn Sie dem vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Zusätzlich werden diese Dienste gesetzlich reguliert und beaufsichtigt.

Das sollten Sie tun

Überblick über genehmigte erfolgte Zugriffe

Im Online-Banking können Sie sehen, wer mit Ihrer vorherigen Zustimmung wie oft in einem bestimmten Zeitraum auf Ihre Konto­informationen zugegriffen hat. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihre erteilten Zustimmungen direkt im Online-Banking zu wider­rufen.

4. Fragen und Antworten

4. Fragen und Antworten

Warum habe ich eine Mitteilung erhalten

Es handelt sich um eine gesetzliche Anforderung, die für alle Kredit­institute bindend ist. Daher werden die Bedingungen bei allen Spar­kassen und Banken angepasst.

Wozu benötigen Drittdienstleister Kontozugriff?

Viele Internethändler nutzen Drittdienstleister zur Zahlungs­abwicklung, sogenannte Zahlungs­auslösedienste. Um einen Einkauf im Internet per Überweisung zu bezahlen, müssen Sie sich nicht in Ihr Online-Banking einloggen, sondern die Überweisung direkt über den Dritt­dienst beauftragen. Indem ein Dritt­dienstleister Zugang zu Ihren Konto­daten hat, kann er Bezahlungen auslösen.

Ein anderes Beispiel sind Online-Portale. Hier können Sie z. B. Verträge oder Konten bei verschiedenen Banken verwalten. Diesen Service bieten sogenannte Kontoinformationsdienste an.

Alle Drittdienstleister müssen künftig von der Bundesanstalt für Finanz­dienst­leistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein. Mit giropay bietet Ihre Sparkasse eine einfache und bekannte Alternative zu den Zahlungs­auslöse­diensten.

Wer kann zukünftig auf mein Zahlungskonto zugreifen?

Zukünftig können Sie wählen, ob Sie direkt auf Ihr Zahlungs­konto zugreifen – zum Beispiel, das Online-Banking Ihrer Spar­kasse direkt aufrufen, eine Finanz­verwaltungs­software oder eine Banking-App nutzen – oder ob der Zugriff über einen Zahlungs­dienste­anbieter erfolgt.

Dies kann entweder ein Konto­informations­dienst oder ein Zahlungs­auslöse­dienst sein. Diese neuen Dienste können aber nur mit Ihrer aus­drücklichen Zustimmung Konto­daten abrufen beziehungsweise Zahlungen auslösen.

Was ist ein Zahlungsauslösedienst?

Dieser Dienst kann im Auftrag des Kunden zum Beispiel eine Überweisung zu Lasten eines Zahlungs­kontos beim konto­führenden Kredit­institut auslösen.

Was ist ein Kontoinformationsdienst?

Dieser Dienst stellt Kunden sichere Informationen über ein oder mehrere Zahlungs­konten zur Verfügung.

Wie lassen sich Drittdienste verwalten?

Im Service-Center Ihres Online-Bankings sehen Sie alle von Ihnen bereits erteilten Zustimmungen für Dritt­dienste und können diese dort auch direkt widerrufen.

Wichtiger Hinweis: Informations- und Zahlungsdienste können nur auf Ihre Daten zugreifen, wenn Sie dies beauftragen.

Was passiert mit meinen Daten?

Sie behalten die volle Kontrolle über Ihre Daten. Erst wenn Sie einen Zahlungs­dienste­anbieter mit dem Abruf von Konto­informationen oder mit der Ausführung einer Überweisung beauftragen, werden Ihre Daten übertragen.

Wie kann ein Zahlungsinformationsdienst auf meine Zahlungskontodaten zugreifen?

Der Zugriff auf die Daten ist nur durch Ihre Beauftragung mittels Anmeldenamen, PIN und TAN möglich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie für das Online-Banking einen Internet-Browser, eine Finanz­verwaltungs­software oder eine App nutzen oder, ob der Zugang zum Konto über einen Zahlungs­dienste­anbieter erfolgt.

Die neuen Zahlungs­dienste­anbieter sind verpflichtet, die abgerufenen Daten nur für den vorgegebenen Zweck zu verwenden.

Kann ein Zahlungsdiensteanbieter auch ohne mein Wissen auf meine Zahlungskontodaten zugreifen?

Ein Zugriff ist zunächst nur nach Ihrer expliziten Zustimmung möglich. Dienste, denen Sie keine Erlaubnis und auch nicht Ihre Zugangs­daten gegeben haben, können also nicht auf Ihre Konten zugreifen.

Die PSD2 erhöht die Sicherheit von Zahlungen im Internet. Hat das Auswirkungen auf die Sicherheitsverfahren im Online-Banking meiner Sparkasse?

Nein, die Sicherheits­verfahren beim Online-Banking, die die Spar­kassen heute anbieten – also chipTAN und pushTAN – erfüllen bereits die neuen Sicher­heits­anforderungen.

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