Vertrauen Sie auf das jahrelange Know-how Ihrer Sparkasse im Maklergeschäft – gemeinsam finden Sie schnell die richtige Käuferin oder den richtigen Käufer für Ihre Immobilie. Denn die Sparkassen-Finanzgruppe ist Deutschlands größter Maklerverbund.
Für die Maklerleistung fällt eine Provision an, wenn die Immobilie erfolgreich vermittelt wurde. Hat keine Vermittlung von Haus, Wohnung oder Grundstück stattgefunden, fallen auch keine Kosten an.
Üblicherweise teilen sich die verkaufende und kaufende Partei die Kosten für die Maklerin oder den Makler.
Ein Haus auf dem Land oder eine Eigentumswohnung in der Stadt: Ganz gleich, wie Ihr Traum vom Eigenheim aussieht – Ihre Sparkasse unterstützt Sie gerne bei der Suche. Profitieren Sie von der Expertise der Marktführerin bei der Vermittlung und Finanzierung von Immobilien. So finden Sie, was zu Ihnen passt und wohnen schnell mietfrei in den eigenen vier Wänden.
Mit LBS-Bausparen und Wohn-Riester kommen Sie schnell, günstig und staatlich gefördert in die eigenen vier Wände. Eine Altersvorsorge, von der Sie schon heute profitieren.
Auf dem Weg in die eigenen vier Wände unterstützt der Staat Familien mit Kindern und Alleinerziehende künftig mit dem Baukindergeld. Die Förderung gibt’s für Kauf oder Bau der ersten eigenen Immobilie.
Machen Sie aus Ihren Wohnwünschen Wirklichkeit: Ob kaufen, bauen oder modernisieren – mit LBS-Bausparen erreichen Sie Ihr Ziel.
Was immer Ihnen vorschwebt: ein Haus mit viel Platz für die ganze Familie oder ein hübsches Single-Appartement. Mit der S-Baufinanzierung wird Ihr Wunsch schnell Wirklichkeit.
Was immer Ihnen vorschwebt: ein Haus mit viel Platz für die ganze Familie oder ein hübsches Single-Appartement. Mit der S-Baufinanzierung wird Ihr Wunsch schnell Wirklichkeit.
Mit LBS-Bausparen und Wohn-Riester kommen Sie schnell, günstig und staatlich gefördert in die eigenen vier Wände. Eine Altersvorsorge, von der Sie schon heute profitieren.
Auf dem Weg in die eigenen vier Wände unterstützt der Staat Familien mit Kindern und Alleinerziehende künftig mit dem Baukindergeld. Die Förderung gibt’s für Kauf oder Bau der ersten eigenen Immobilie.
Machen Sie aus Ihren Wohnwünschen Wirklichkeit: Ob kaufen, bauen oder modernisieren – mit LBS-Bausparen erreichen Sie Ihr Ziel.
Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, muss inzwischen viele Vorgaben des Gesetzgebers beachten. Die Maklerinnen und Makler Ihrer Sparkasse sind gut ausgebildete Bank- und Immobilienkaufleute, die von ihnen verwendeten Mietvertragsformulare berücksichtigen stets die aktuelle Rechtsprechung. Nutzen Sie das Know-how Ihrer Sparkasse um auf Nummer sicher zu gehen.
Als Immobilien Experten für Ihre Region unterstützen Ihre Sparkassen-Berater Sie bei allen Unternehmungen im Bereich Eigenheim. Sie setzen sich persönlich für Ihre Traum-Immobilie ein, begleiten die Modernisierung Ihres Eigenheims oder auch den Verkauf Ihres Hauses.
Telefon: 03573 702-9515
E-Mail: maik.neumann@spk-niederlausitz.de
Telefon: 03573 702-9550
E-Mail: anja.dietz@spk-niederlausitz.de
Telefon: 03573 702-9510
E-Mail: ronald.kulnick@spk-niederlausitz.de
Mit unserem Broschürenservice möchten wir Ihnen nützliche Informationen rund um das Thema Immobilien zur Verfügung stellen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Service, wenn Sie am Kauf, Unterhalt oder Verkauf einer Immobilie interessiert sind.
Bedenken Sie, dass es beim Verkauf Ihrer Immobilie für Sie und die Kaufinteressenten um sehr viel Geld geht.
Deshalb sollten Sie den beabsichtigten Verkauf professionell vorbereiten und sich auf den richtigen Umgang mit Kaufinteressenten und ggf. harte (Preis-) Verhandlungen einstellen.
In der Broschüre werden die größten Fehlerquellen beim privaten Immobilienverkauf beschrieben. Darüber hinaus erhalten Sie wichtige Expertentipps zu Planung, Vorbereitung, Durchführung und Abschluss des Verkaufsprozesses. In die Broschüre integrierte Checklisten komplettieren diesen wertvollen Ratgeber.
Einen lieben Partner lebenslang an seiner Seite zu wissen, eine Familie zu gründen, gemeinsame Kinder groß zu ziehen und vielleicht sogar eine Immobilie zu erwerben - für viele Menschen sind dies erstrebenswerte Ziele im Leben.
Sehr häufig erwerben Paare die zu eigenen Wohnzwecken dienende Immobilie gemeinschaftlich.
Solange die eheliche Beziehung glücklich verläuft, denken die Partner meist nicht darüber nach, was bei einer möglichen Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Scheitert dann die Beziehung tatsächlich und wollen sich die Ehepartner endgültig trennen, ist vieles zu bedenken, um neben der persönlichen Belastung nich noch zusätzlichen finanziellen Schaden zu erleiden.
Erfahren Sie in diesem Ratgeber mehr zu möglichen Optionen und Lösungen in dieser schwierigen Lebensphase.
Die "richtige" Immobilie in der jeweiligen Lebensphase - das wünschen sich die meisten Eigentümer. Deshalb stehen auch im Herbst des Lebens viele Eigentümer vor einer Vielzahl an Herausforderungen.
Viele Dinge müssen bedacht werden, im Familienrat sollen die richtigen Entscheidungen, unter Beachtung der jeweiligen Wohnsituation und der zu erwartenden gesundheitlichen Entwicklung, getroffen werden.
Oftmals ist es das große Grundstück, dessen Pflege beschwerlich wird, oder die steile Treppe, die sich nicht mehr mühelos bewältigen lässt. Ein anderes Mal bleiben Zimmer im Haus leerstehend, da die Kinder, bereits vor vielen Jahren ausgezogen sind.
In der Broschüre finden Sie eine Übersicht zu den unterschiedlichen Lösungsoptionen, die sich mit dem Wohnen im Alter verbinden.
Besonders Erben von Immobilien müssen eine Vielzahl von Fragen klären und können Expertenrat gut gebrauchen. Die Themen reichen von erforderlichen Eintragungen im Grundbuch, über anfallende Kosten und deren Verteilung bis hin zu notwendigen Räumungs- oder Renovierungsarbeiten.
Häufig stellt sich die Frage, ob und wie die Immobilie von mehreren Erben genutzt werden kann. Wenn dafür überzeugende Antworten fehlen, können Vermietung, Verpachtung oder der Verkauf der Immobilie sinnvolle Alternativen darstellen.
Neben der emotionalen Belastung durch den Tod eines lieben Angehörigen tritt häufig auch eine kraftraubende Auseinandersetzung mit weiteren Erben, den so genannten Miterben. Bedingt durch eine Vielzahl der Einzelinteressen ergeben sich oft Spannungen, für die aber auch zahlreiche Lösungsansätze bestehen.
Erfahren Sie in diesem Ratgeber mehr zu möglichen Optionen und Lösungen, wenn Sie Erbe oder Miterbe von Immobilienbesitz sind.
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Neben dem klassischen Kauf sind auch Versteigerungen eine schöne Möglichkeit, die Wunschimmobilie zu finden – und das häufig zu günstigen Preisen. Einige Unterschiede gibt es allerdings. Gewinnen Sie hier einen ersten Einblick in das Thema und einen Eindruck vom Angebot in Ihrer Region.
Das Gericht bestimmt den Termin und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger, in der örtlichen Tagespresse und an der Gerichtstafel beim Amtsgericht. Einige Amtsgerichte veröffentlichen ihre Termine auch im Internet. Die Versteigerung ist öffentlich.
Im ersten Termin darf der Rechtspfleger den Zuschlag nicht erteilen, wenn das Meistgebot 5/10 des Verkehrswertes nicht erreicht (sogenannte 5/10-Grenze). Liegt das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes, kann der Gläubiger den Antrag auf Zuschlagsversagung stellen (sogenannte 7/10-Grenze). Die Grenzen gelten auch im zweiten Termin, wenn im ersten Termin kein Gebot abgegeben wurde.
Es empfiehlt sich, vor oder im Termin mit dem Gläubiger zu sprechen, um dessen Preisvorstellung zu erfahren. Auch bei einem Gebot über 7/10 des Verkehrswertes kann der Gläubiger den Zuschlag durch Einstellung des Verfahrens verhindern.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Bewertung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften zu erzielen ist. Eine genaue Definition ergibt sich aus § 194 BauGB.
Das Gericht beauftragt einen öffentlich bestellten Gutachter, der nach einem Ortstermin ein Verkehrswertgutachten erstellt. Möglich ist auch die Beauftragung eines Gutachterausschusses. Das Gerichtsgutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes eingesehen werden. Dem Gläubiger liegt ebenfalls eine Abschrift vor.
Gebote werden im Versteigerungstermin mündlich abgegeben. Bieten kann jeder Interessent, der sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen und die notwendige Sicherheitsleistung im Termin erbringen kann.
Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel zehn Prozent des gerichtlich festgesetzten Verkehrswertes. Sie muss sofort gegenüber dem Amtsgericht geleistet werden. Ansonsten wird das Gebot zurückgewiesen.
Die Bietsicherheit kann auf verschiedene Arten erbracht werden: zum Beispiel durch vorherige Überweisung an die Gerichtskasse oder die unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes.